Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldverschreibung
Schuldverschreibung(Obligation), Urkunde, die ein Leistungsversprechen des Ausstellers, meist Zahlung einer bestimmten Geldsumme nebst laufenden Zinsen, verbrieft. S. werden überwiegend im Rahmen der Kapitalbeschaffung durch Anleihen von Staat, Gemeinden (Kommunalobligationen) und Privatunternehmen (Industrieobligationen) ausgegeben, aber auch von Realkreditinstituten als Pfandbriefe ausgestellt. S. sind festverzinsl. Wertpapiere (Rentenpapiere), die an der Börse gehandelt werden (Rentenmarkt). I. d. R. lauten sie auf den Inhaber (§§ 793 ff. BGB, Inhaber-S.), können jedoch auf einen bestimmten Gläubiger umgeschrieben werden. An Order gestellte, indossable S. sind die kaufmänn. Verpflichtungsscheine nach § 363 HGB. Sonderformen der S. sind Wandel-S. und Gewinn-S. Die Gewinn-S. gewährt neben der Nominalverzinsung eine ergebnisabhängige Zusatzverzinsung. Die Wandel-S. (Wandelanleihe, Convertible Bond) ist eine S. einer AG mit dem Recht, sie mit oder ohne Zuzahlung gegen eine Aktie der Gesellschaft umzutauschen.
Schuldverschreibung(Obligation), Urkunde, die ein Leistungsversprechen des Ausstellers, meist Zahlung einer bestimmten Geldsumme nebst laufenden Zinsen, verbrieft. S. werden überwiegend im Rahmen der Kapitalbeschaffung durch Anleihen von Staat, Gemeinden (Kommunalobligationen) und Privatunternehmen (Industrieobligationen) ausgegeben, aber auch von Realkreditinstituten als Pfandbriefe ausgestellt. S. sind festverzinsl. Wertpapiere (Rentenpapiere), die an der Börse gehandelt werden (Rentenmarkt). I. d. R. lauten sie auf den Inhaber (§§ 793 ff. BGB, Inhaber-S.), können jedoch auf einen bestimmten Gläubiger umgeschrieben werden. An Order gestellte, indossable S. sind die kaufmänn. Verpflichtungsscheine nach § 363 HGB. Sonderformen der S. sind Wandel-S. und Gewinn-S. Die Gewinn-S. gewährt neben der Nominalverzinsung eine ergebnisabhängige Zusatzverzinsung. Die Wandel-S. (Wandelanleihe, Convertible Bond) ist eine S. einer AG mit dem Recht, sie mit oder ohne Zuzahlung gegen eine Aktie der Gesellschaft umzutauschen.