Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldverhältnis
Schuldverhältnis,jedes Rechtsverhältnis, das eine Partei (Gläubiger) berechtigt, von der anderen (Schuldner) eine Leistung (auch in Form einer Unterlassung) zu fordern (§ 241 BGB). S. entstehen aus Rechtsgeschäften, unerlaubten Handlungen oder besonderer Vorschrift.
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