Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldtitel
Schuldtitel,jede Urkunde, durch die jemand zu einer Leistung verpflichtet wird, bes. der Vollstreckungstitel (Zwangsvollstreckung).
Schuldtitel,jede Urkunde, durch die jemand zu einer Leistung verpflichtet wird, bes. der Vollstreckungstitel (Zwangsvollstreckung).