Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldrecht
Schuld|recht(Recht der Schuldverhältnisse), Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln. Das S. ist im 2. Buch des BGB (§§ 241-853) enthalten. Grundlage des S. ist die Freiheit der Beteiligten bei Abschluss und Gestaltung ihrer schuldrechtl. Beziehungen (Vertragsfreiheit). - Das österr. Recht regelt das S. als »persönliches Sachenrecht« (§§ 859-1341 ABGB). Das schweizer. Recht behandelt es im Obligationenrecht.
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