Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldknechtschaft
Schuldknechtschaft,im röm. und german. Recht Form der Zwangsvollstreckung gegen zahlungsunfähige Schuldner, durch die diese ihre Rechtsfähigkeit verloren und Sklaven wurden. Urspr. war der Schuldner der Willkür des Gläubigers ausgesetzt, später entstand ein Dienstverhältnis unter Wahrung der persönl. Freiheit des Schuldners. (Schuldhaft)
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