Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldhaft
Schuldhaft,früher die Haft eines säumigen Schuldners auf Betreiben des Gläubigers bis zur Tilgung der Schuld; entstand im MA. aus der Schuldknechtschaft; im Norddt. Bund und in Österreich 1868 abgeschafft.
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