Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldendeckel
Schuldendeckel, Beschränkung der Kreditaufnahme von Bund, Ländern, Gemeinden und öffentl. Sondervermögen zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftl. Gleichgewichts. Die Kreditlimitierung als Instrument der Konjunkturpolitik kann von der Bundesreg. durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt werden (§ 19 ff. Stabilitäts-Ges.).
Schuldendeckel, Beschränkung der Kreditaufnahme von Bund, Ländern, Gemeinden und öffentl. Sondervermögen zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftl. Gleichgewichts. Die Kreditlimitierung als Instrument der Konjunkturpolitik kann von der Bundesreg. durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt werden (§ 19 ff. Stabilitäts-Ges.).