Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldbrief
Schuldbrief,die bei der Erteilung einer Briefgrundschuld ausgestellte Urkunde (Grundschuld). - In der Schweiz ist der S. eine der drei Formen des Grundpfandrechts. Der Schuldner haftet unbeschränkt, nicht nur mit dem Wert des Grundstücks (Art. 842 ff. ZGB).
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