Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schulaufsicht
Schul|aufsicht,die Gesamtheit der staatl. Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des öffentl. Schulwesens und der staatlich anerkannten privaten Schulen. Wegen der Kulturhoheit der Länder fällt die im Art. 7 GG festgeschriebene S. in deren Verantwortungsbereich. Das Landesrecht regelt die Zuständigkeit für die S. schulartspezifisch unterschiedlich. Untere S.-Behörde ist i. d. R. das staatl. Schulamt, mittlere (obere) z. B. das Reg.präsidium bzw. das Oberschulamt und oberste das Kultusministerium bzw. der Senator.
Schul|aufsicht,die Gesamtheit der staatl. Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des öffentl. Schulwesens und der staatlich anerkannten privaten Schulen. Wegen der Kulturhoheit der Länder fällt die im Art. 7 GG festgeschriebene S. in deren Verantwortungsbereich. Das Landesrecht regelt die Zuständigkeit für die S. schulartspezifisch unterschiedlich. Untere S.-Behörde ist i. d. R. das staatl. Schulamt, mittlere (obere) z. B. das Reg.präsidium bzw. das Oberschulamt und oberste das Kultusministerium bzw. der Senator.