Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schulaufsicht
Schul|aufsicht,die Gesamtheit der staatl. Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des öffentl. Schulwesens und der staatlich anerkannten privaten Schulen. Wegen der Kulturhoheit der Länder fällt die im Art. 7 GG festgeschriebene S. in deren Verantwortungsbereich. Das Landesrecht regelt die Zuständigkeit für die S. schulartspezifisch unterschiedlich. Untere S.-Behörde ist i. d. R. das staatl. Schulamt, mittlere (obere) z. B. das Reg.präsidium bzw. das Oberschulamt und oberste das Kultusministerium bzw. der Senator.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Schulaufsicht