Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schrecksekunde
Schrecksekunde,die Zeit, die von der Wahrnehmung einer unvorhersehbar auftauchenden Gefahr bis zum Beginn des gefahrabwehrenden Handelns verstreicht; kann juristisch (Verkehrsunfall) als Verlängerung der Reaktionszeit berücksichtigt werden.
Schrecksekunde,die Zeit, die von der Wahrnehmung einer unvorhersehbar auftauchenden Gefahr bis zum Beginn des gefahrabwehrenden Handelns verstreicht; kann juristisch (Verkehrsunfall) als Verlängerung der Reaktionszeit berücksichtigt werden.