Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schoss
Schoss [von ahd. sciozan »schießen«, in der Bedeutung »(Geld) zuschießen«], Rechtsgeschichte: Bez. für direkte Steuern im MA., z. B. Vermögensteuer oder Erbschaftsabgaben (»Abschoss«, so noch im Preuß. Allgemeinen Landrecht).
Schoss [von ahd. sciozan »schießen«, in der Bedeutung »(Geld) zuschießen«], Rechtsgeschichte: Bez. für direkte Steuern im MA., z. B. Vermögensteuer oder Erbschaftsabgaben (»Abschoss«, so noch im Preuß. Allgemeinen Landrecht).