Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schlüsselgewalt
Schlüsselgewalt,1) Familienrecht: überholte Bez. für die Berechtigung jedes Ehegatten (früher der Frau), Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen ( Eherecht).
2) Theologie: die von Mt. 16, 19 hergeleitete Kirchengewalt, insbesondere die Vollmacht, die Freisprechung von Sünden zu erteilen bzw. zu versagen; wird in der kath. Kirche geistlich und jurisdiktionell (Petrusamt des Papstes), in den evang. Kirchen nur geistlich verstanden.
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