Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schlägerei
Schlägerei(Beteiligung an einer S.), Gefährdungsdelikt (§ 231 StGB), nach dem mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer sich an einer S. oder an einem von mehreren getätigten Angriff beteiligt, in deren Verlauf der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht werden (auch wenn dem Beteiligten nicht nachzuweisen ist, dass er einen anderen körperlich verletzt hat). Wurde der Beteiligte ohne sein Verschulden hineingezogen, liegt keine Strafbarkeit vor.
Schlägerei(Beteiligung an einer S.), Gefährdungsdelikt (§ 231 StGB), nach dem mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer sich an einer S. oder an einem von mehreren getätigten Angriff beteiligt, in deren Verlauf der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht werden (auch wenn dem Beteiligten nicht nachzuweisen ist, dass er einen anderen körperlich verletzt hat). Wurde der Beteiligte ohne sein Verschulden hineingezogen, liegt keine Strafbarkeit vor.