Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schlepperbande
Schlepperbande (Schleuserbande), i. Allg. Bez. für eine organisierte Gruppe, die Ausländern zur unberechtigten Einreise und zum unberechtigten Aufenthalt in einem Staat verhilft. Mitgl. derartiger S. können in Dtl. bes. nach §§ 92 a, b Ausländer-Ges. und §§ 84, 84 a Asylverfahrens-Ges. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. S. sind auch im illegalen Waffen-, Drogen- und Kfz-Handel aktiv.
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