Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schlepper
Schlepper,1) regionale dt. Bez. für Traktor.
2) Schifffahrt: kleines, mit kräftiger Maschine (meist Dieselmotor) ausgerüstetes Schiff zum Schleppen und Schieben (»Bugsieren«) von Wasserfahrzeugen ohne Eigenantrieb, zur Unterstützung von Schiffen beim Manövrieren in engen Gewässern (Hafen-S., Fluss-S.) oder zur Hilfeleistung in Havarie- und Notfällen (Bergungsschlepper).
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