Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schleichwerbung
Schleichwerbung,Werbung für ein Produkt bzw. ein Unternehmen in Massenkommunikationsmitteln in nicht für Werbezwecke bestimmten Beiträgen oder in einer Form, die den Werbecharakter verschleiert. Ein Beispiel für S. ist das Produktplacement, d. h. die bezahlte Verwendung bestimmter Produkte in Kino- und Fernsehfilmen im Rahmen der Spielhandlung als Staffage oder Requisit bzw. das Erwähnen von Markennamen in Serien, Shows, Rundfunkbeiträgen oder das Tragen markierter Kleidungsstücke durch Moderatoren. S. ist in Dtl. unzulässig und verstößt gegen medienrechtl. Vorschriften sowie gegen das Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb.
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