Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schlachtung
Schlachtung(Schlachten), fachgerechtes Töten von Schlachttieren unter Einhaltung bestimmter gesetzl. Vorschriften. So muss u. a. das Schlachttier vor der Tötung betäubt werden, z. B. mithilfe eines Bolzenschussapparates. Jede S. bedarf vorhergehender Schlachttieruntersuchung (Fleischhygiene) und muss innerhalb von 24 Stunden nach der Untersuchung durchgeführt sein. - Haus-S. unterliegen i. Allg. den gleichen gesetzl. Bestimmungen.
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