Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schiffspfandrecht
Schiffspfandrecht(Schiffshypothek), das dem Grundpfandrecht entsprechende Pfandrecht an einem in das Schiffsregister eingetragenen Schiff zur Sicherung einer Forderung; geregelt im Ges. über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. 11. 1940. Bestellung und Übertragung des S. erfolgen durch Einigung und Eintragung im Schiffsregister. Dem S.-Gläubiger haften das Schiff nebst Zubehör und Versicherungsrechten.
Schiffspfandrecht(Schiffshypothek), das dem Grundpfandrecht entsprechende Pfandrecht an einem in das Schiffsregister eingetragenen Schiff zur Sicherung einer Forderung; geregelt im Ges. über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. 11. 1940. Bestellung und Übertragung des S. erfolgen durch Einigung und Eintragung im Schiffsregister. Dem S.-Gläubiger haften das Schiff nebst Zubehör und Versicherungsrechten.