Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schiffsgläubigerrechte
Schiffsgläubigerrechte, bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentl. Schiffs- und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzl. Pfandrecht am Schiff gesichert sind (Schiffspfandrecht).
Schiffsgläubigerrechte, bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentl. Schiffs- und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzl. Pfandrecht am Schiff gesichert sind (Schiffspfandrecht).