Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schifffahrtsgerichte
Schifffahrtsgerichte, innerhalb der ordentl. Gerichtsbarkeit besondere Spruchkörper für Binnenschifffahrtssachen. Zuständig sind das Amtsgericht, in 2. Instanz das Oberlandesgericht als »Schifffahrtsobergericht«, bei zulässiger Revision der BGH. Das Verfahren richtet sich im Übrigen nach dem Ges. über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27. 9. 1952. - Daneben bestehen S. für die Rhein- und die Moselschifffahrt.
Schifffahrtsgerichte, innerhalb der ordentl. Gerichtsbarkeit besondere Spruchkörper für Binnenschifffahrtssachen. Zuständig sind das Amtsgericht, in 2. Instanz das Oberlandesgericht als »Schifffahrtsobergericht«, bei zulässiger Revision der BGH. Das Verfahren richtet sich im Übrigen nach dem Ges. über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27. 9. 1952. - Daneben bestehen S. für die Rhein- und die Moselschifffahrt.