Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schifffahrtsabgaben
Schifffahrtsabgaben,amtl. Gebühren für die Benutzung der Leuchtfeuer, Seezeichen, Fahrwasser, Kanäle, kanalisierten Flüsse, Schleusen und Hafenliegeplätze. Die Höhe der S. richtet sich nach Größe des Schiffes, Gewicht und Art der geladenen Güter, bei Fahrgastschiffen nach der Zahl der zugelassenen Personen.
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