Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schießbefehl
Schießbefehl,schlagwortartige Bez. für die bereits seit 1948 geübte Praxis, »illegale« Grenzübertritte aus der SBZ bzw. der späteren DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern. Die Einzelheiten des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze waren bis 1982 ausschließlich in streng geheimen und an die Grenzsoldaten nur mündlich ausgegebenen Dienstvorschriften geregelt. Eine förml. Rechtsgrundlage erhielt der S. erst durch § 27 des Grenz-Ges. vom 25. 3. 1982, der den Schusswaffengebrauch u. a. zur Verhinderung von Verbrechen gestattete. Wegen der Tötungsdelikte an der innerdt. Grenze wurden gegen E. Honecker u. a. Mitgl. des Nat. Verteidigungsrates der DDR sowie gegen ehem. Grenzsoldaten der DDR Strafverfahren durchgeführt. Dabei waren komplizierte völker-, verfassungs- und strafrechtl. Probleme zu lösen.
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