Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schiedsrichter
Schiedsrichter,1) Recht: Richter eines Schiedsgerichts (Schiedsgerichtsbarkeit).
2) (engl. Referee), Sport: regeltechnisch ausgebildeter Unparteiischer, der die Einhaltung der sportl. Wettkampfbestimmungen und Spielregeln überwacht. Häufig liegt bei ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis (z. B. bei Mannschaftsspielen die Tatsachenentscheidung). Besonderheiten (Auswahl): Im Eishockey wird der S. (im Unterschied zu seinen beiden Linienschiedsrichtern) als »Haupt-S.« bezeichnet; alle drei Unparteiischen agieren auf der Spielfläche. Im Fußball unterstützen den S. zwei Schiedsrichterassistenten. Im Hockey und Hallenhandball amtieren jeweils zwei gleichberechtigte S., wobei die Handball-S. außerhalb des Spielfeldes zusätzlich von einem Zeitnehmer und einem Sekretär unterstützt werden. Im Rugby assistieren dem S. zwei Seitenrichter.
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