Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten,die Entscheidung über streitige Tatfragen (z. B. Wert, Preis, Schaden) durch einen vertraglich bestellten Gutachter; das Gericht ist grundsätzlich an das S. gebunden.
Schiedsgutachten,die Entscheidung über streitige Tatfragen (z. B. Wert, Preis, Schaden) durch einen vertraglich bestellten Gutachter; das Gericht ist grundsätzlich an das S. gebunden.