Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schelf
Schelf[engl.] der und das, (Festlandsockel), der vom Meer überspülte Saum der Kontinente (rd. 7,5 % des Meeresbodens) bis etwa 200 m Tiefe, in der die S. mit scharfem Gefällknick in den Kontinentalabhang übergehen. S.-Meere sind z. B. die Nordsee und die Ostsee. - Beim S.-Eis handelt es sich um auf dem Land entstandenes Eis, das auf dem Meer über dem S. schwimmt. In der Antarktis sind 1,54 Mio. km2 Fläche von S.-Eis bedeckt. Die Dicke des S.-Eises beträgt am seewärtigen Rand 200-300 m, sie kann bis zur Küste auf 1 000 m zunehmen; die Dicke ist durch Zustrom vom Festland, Streckung, Stauchung, Abschmelzen und Anfrieren bestimmt. Das S.-Eis fließt mit wenigen Kilometern pro Jahr seewärts. Am Schelfeisrand entstehen durch Abbruch Eisberge. Die größten Schelfeisvorkommen befinden sich im Rossmeer (Ross-Schelfeis) und im Weddellmeer in der Antarktis, kleinere Vorkommen gibt es in der Arktis. Seitdem Aufschluss- und Förderverfahren den Zugang zu den in den S.-Gebieten lagernden Rohstoffen (v. a. Erdöl, Erdgas) erlauben, ist das wirtschaftspolit. Interesse an ihnen außerordentlich gestiegen (Nordsee, Golf von Mexiko u. a.).
Geologie: Der S. ist der Bildungsraum des größten Teils der marinen Ablagerungen und Lagerstätten (v. a. Erdöl und Erdgas, oolith. Eisen- und Manganerze, Salze, Phosphorit, Schwermineral- und Edelsteinseifen).
Staats- und
Völkerrecht: Der S., nicht das darüber liegende hohe Meer, gehört zum Staatsgebiet des Uferstaates und unterliegt dessen Nutzungsrechten. Abgrenzung und Rechtsstatus des S. sind in der Seerechtskonvention von 1982 geregelt. Die Aufteilung des S. unter der Nordsee ist zusätzlich durch Verträge der Bundesrep. Dtl. von 1971 mit Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien festgelegt. Innerstaatlich unterliegt die Ausbeutung der Bodenschätze des zu Dtl. gehörenden Teils des S. dem Bergrecht.
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