Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Scheingewinn
Scheingewinn,fiktiver Gewinn, der in Zeiten sinkenden Geldwertes als Differenz zw. niedrigerem Einkaufswert und höherem Wiederbeschaffungswert der Wirtschaftsgüter entsteht; im Steuerrecht als echter Gewinnanteil behandelt. Da die S.-Besteuerung zu einer Vermögensminderung führt, ist in Dtl. die Bildung einer gewinnverlagernden Preissteigerungsrücklage erlaubt.
Scheingewinn,fiktiver Gewinn, der in Zeiten sinkenden Geldwertes als Differenz zw. niedrigerem Einkaufswert und höherem Wiederbeschaffungswert der Wirtschaftsgüter entsteht; im Steuerrecht als echter Gewinnanteil behandelt. Da die S.-Besteuerung zu einer Vermögensminderung führt, ist in Dtl. die Bildung einer gewinnverlagernden Preissteigerungsrücklage erlaubt.