Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Scheingewinn
Scheingewinn,fiktiver Gewinn, der in Zeiten sinkenden Geldwertes als Differenz zw. niedrigerem Einkaufswert und höherem Wiederbeschaffungswert der Wirtschaftsgüter entsteht; im Steuerrecht als echter Gewinnanteil behandelt. Da die S.-Besteuerung zu einer Vermögensminderung führt, ist in Dtl. die Bildung einer gewinnverlagernden Preissteigerungsrücklage erlaubt.
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