Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Scheckkarte
Scheckkarte,von kontoführenden Geldinstituten ausgestellte Ausweiskarte, die garantiert, dass der vorgelegte Scheck unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem garantierten Höchstbetrag (400 DM beim Eurocheque) vom bezogenen Geldinstitut eingelöst wird.
Scheckkarte,von kontoführenden Geldinstituten ausgestellte Ausweiskarte, die garantiert, dass der vorgelegte Scheck unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem garantierten Höchstbetrag (400 DM beim Eurocheque) vom bezogenen Geldinstitut eingelöst wird.