Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schausteller
Schausteller,Person, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihrem der Unterhaltung und Belustigung dienenden Unternehmen beschickt, z. B. Schießbuden, Karussells, Zelte u. Ä. für Auftritte von Artisten und Zauberkünstlern, Tiermanegen. Für S. ist laut GewO (§ 55) eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Schausteller,Person, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihrem der Unterhaltung und Belustigung dienenden Unternehmen beschickt, z. B. Schießbuden, Karussells, Zelte u. Ä. für Auftritte von Artisten und Zauberkünstlern, Tiermanegen. Für S. ist laut GewO (§ 55) eine Reisegewerbekarte erforderlich.