Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schaumweinsteuer
Schaumweinsteuer,Verbrauchsteuer auf Schaumwein und schaumweinähnl. Getränke; geregelt auf der Grundlage des Ges. zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen vom 21. 12. 1992. Das dem Bund zufließende Aufkommen beträgt (1998) 1,1 Mrd. DM.
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