Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schatz
Schatz [ahd. scaz »Geld«],
1) allg.: kostbarer Besitz, Vermögen.
2) Recht: S.-Fund, der Fund einer Sache, die so lange verborgen war, dass ihr Eigentümer nicht zu ermitteln ist; unterscheidet sich vom Fund durch die Länge der bis zum Auffinden verstrichenen Zeit. Der S. gehört zur Hälfte dem Entdecker, zur Hälfte dem Eigentümer der Sache, in der der S. verborgen war (§ 984 BGB); landesrechtlich z. T. abweichend geregelt.
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