Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schattenhaushalt
Schattenhaushalt, Bez. für neben dem öffentl. Haushalt bestehende Nebenhaushalte. S. entstehen z. B. durch die Einrichtung von Sondervermögen (z. B. Fonds »Dt. Einheit«), von Sonderrechnungen (z. B. Landeskrankenhäuser) und von rechtlich selbstständigen Anstalten und Körperschaften des öffentl. Rechts (z. B. Kreditfinanzierung des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Schattenhaushalt, Bez. für neben dem öffentl. Haushalt bestehende Nebenhaushalte. S. entstehen z. B. durch die Einrichtung von Sondervermögen (z. B. Fonds »Dt. Einheit«), von Sonderrechnungen (z. B. Landeskrankenhäuser) und von rechtlich selbstständigen Anstalten und Körperschaften des öffentl. Rechts (z. B. Kreditfinanzierung des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau).