Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Scharia
Scharia[arab.] die (Scheriat, islamisches Recht), das religiös begründete, auf Offenbarung zurückgeführte Recht des Islam; es regelt nicht nur Rechtsfragen (z. B. Ehe- oder Strafrecht) i. e. S., sondern beinhaltet auch Kultvorschriften, Normen der Sozialethik u. a. und stellt somit eine umfassende Lebensordnung dar. - Die S. ist aus der systematisierenden Arbeit der islam. Gesetzesgelehrten des 7. bis 10. Jh. hervorgegangen und beruht auf dem Koran, ergänzt durch die Sunna. Rechtsquellen sind neben dem Koran der Rechtsbrauch (die Tradition der islam. Rechtsprechung), das Gewohnheitsrecht (die in der Bev. bzw. einzelnen Bev.gruppen übl. Rechtsdeutung) und das Urteil des Rechtsgelehrten. Seit dem 19. Jh. wurde das Rechtssystem in fast allen islam. Ländern europ. Vorbildern angeglichen, jedoch zeigt sich in jüngster Zeit im Zuge der Reislamisierung eine deutl. Rückbesinnung auf die S., v. a. im Bereich des Familien- und Strafrechts (Kodifizierungen des Personenstands- und Familienrechts z. B. in Tunesien [1956], Irak [1959], Süd-Jemen [1974]; des Strafrechts in Libyen [1972-74]).
▣ Literatur:
W. Ende Der Islam in der Gegenwart, hg. v. u. U. Steinbach. München 41995.
Scharia[arab.] die (Scheriat, islamisches Recht), das religiös begründete, auf Offenbarung zurückgeführte Recht des Islam; es regelt nicht nur Rechtsfragen (z. B. Ehe- oder Strafrecht) i. e. S., sondern beinhaltet auch Kultvorschriften, Normen der Sozialethik u. a. und stellt somit eine umfassende Lebensordnung dar. - Die S. ist aus der systematisierenden Arbeit der islam. Gesetzesgelehrten des 7. bis 10. Jh. hervorgegangen und beruht auf dem Koran, ergänzt durch die Sunna. Rechtsquellen sind neben dem Koran der Rechtsbrauch (die Tradition der islam. Rechtsprechung), das Gewohnheitsrecht (die in der Bev. bzw. einzelnen Bev.gruppen übl. Rechtsdeutung) und das Urteil des Rechtsgelehrten. Seit dem 19. Jh. wurde das Rechtssystem in fast allen islam. Ländern europ. Vorbildern angeglichen, jedoch zeigt sich in jüngster Zeit im Zuge der Reislamisierung eine deutl. Rückbesinnung auf die S., v. a. im Bereich des Familien- und Strafrechts (Kodifizierungen des Personenstands- und Familienrechts z. B. in Tunesien [1956], Irak [1959], Süd-Jemen [1974]; des Strafrechts in Libyen [1972-74]).
▣ Literatur:
W. Ende Der Islam in der Gegenwart, hg. v. u. U. Steinbach. München 41995.