Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schallplatte
Schallplatte,kreisrunde Scheibe aus Kunststoff (Polyvinylchlorid) als Trägermedium für die Speicherung von Schallsignalen. Bei der analogen S. sind die Schallsignale in spiralförmigen, zum Mittelpunkt der S. verlaufenden Rillen gespeichert. Die Rillenauslenkung schwankt analog zur Schallamplitude und kann mithilfe des Tonabnehmers eines Plattenspielers in elektr. Spannung und später wieder in Schall umgewandelt werden. Die analoge S. ist beidseitig abspielbar. Die Schallaufzeichnung wird fest aufgeprägt und lässt sich nicht löschen oder überspielen.
S. werden mit einer Drehzahl von 33 1/3 oder 45 U/min abgespielt. Ihre Speicherkapazität ist aufgrund des nicht konstanten, frequenzabhängigen Rillenabstandes gegenüber den früher benutzten Schelllack-S. größer. S. mit 45 U/min und nur einem Musiktitel je Plattenseite bezeichnet man als Single-S., solche mit ebenfalls 45 U/min aber mit mehreren Titeln je Seite oder einer längeren Spielzeit als Extended-Play-S. oder Maxi-Single. S., die mit 33 1/3 U/min abgespielt werden, heißen Langspielplatten (Abk. LP, von engl. long playing record). Die Weiterentwicklung führte zur nur einseitig bespielten Compactdisc, die heute die herkömmliche S. weitestgehend verdrängt hat.
Recht: Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen auf S. nur mit Zustimmung des Berechtigten (Urheber) und der ausübenden Künstler übertragen werden (§§ 15, 16, 73 Urheberrechts-Ges.). Das ausschließl. Recht, die S. zu vervielfältigen und zu verbreiten, steht dem Tonträgerhersteller zu.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Schallplatte