Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schaden
Schaden,Recht: jeder Nachteil, den eine Person infolge eines Ereignisses erleidet (Schadensersatz). Der Vermögens-S. (materieller S.) besteht in einer Einbuße an in Geld bewertbaren Gütern; der Nichtvermögens-S. (ideeller, immaterieller S.) ist der S. an sonstigen Gütern (z. B. Gesundheit, Ehre). Beim unmittelbaren S. ist der S. am verletzten Gut selbst entstanden, während beim mittelbaren (Folge-)S. ein anderes Rechtsgut als das unmittelbar verletzte geschädigt ist.
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