Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sanierung
Sanierung[lat.],
1) Betriebswirtschaftslehre: ökonom., organisator., finanzielle und rechtl. Maßnahmen zur Abwendung des Konkurses wegen drohender dauerhafter Zahlungsunfähigkeit oder hoher Verluste. S.-Konzepte sollen v. a. die Ursachen für Fehlentwicklungen, die im innerbetriebl. Bereich (zu hohe Produktionskosten) liegen oder durch äußere Faktoren (Nachfragerückgang) bedingt sein können, beseitigen. Dies kann u. a. durch Veränderung des Produktionsprogramms, Änderung der Organisations- und Personalstruktur, Auswechslung des Managements, Verkauf von bes. verlustbringenden Unternehmensteilen geschehen. Bei finanzwirtsch. Problemen können Maßnahmen wie Herabsetzung des Grund- oder Stammkapitals, Zuführung neuen Kapitals, Stundung oder Ersetzung kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital ergriffen werden.
2) Städtebau: (Stadt-S.) die Gesamtheit aller städtebaul. Maßnahmen, die v. a. der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen städt. Bev.-Gruppen in älteren Wohnvierteln dienen sollen (Restaurierung oder Abriss und Neuaufbau).
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