Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sammlung
Sammlung,Gesamtheit von unter einem Gesichtspunkt zusammengetragenen Gegenständen (Briefmarken-S., Kunst-S.); auch das Zusammenbringen von Geld- und Sachspenden für einen bestimmten Zweck. Die Zulässigkeit und Voraussetzungen von öffentl. S. sind landesrechtlich geregelt. Öffentl. S. bedürfen i. d. R. der Erlaubnis.
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