Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Salmann
Salmann[mhd. salman »Gewährsmann«], im ältesten germanisch-dt. Rechtsdenken ein Treuhänder, der - im Ggs. zur Stellvertretung - im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, aber im fremden Interesse tätig war.
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