Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachwalter
Sachwalter,im Insolvenzverfahren Person zur Beaufsichtigung des Schuldners, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner angeordnet hat (§§ 270 ff. Insolvenzordnung). Der S. hat bes. die Pflicht, Umstände, durch die die Gläubiger benachteiligt werden können, und Masseunzulänglichkeit anzuzeigen. - Zum österr. Recht Entmündigung.
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