Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachverständigenrat
Sachverständigenrat,aufgrund eines Gesetzes gebildetes, unabhängiges wiss. Gutachtergremium. Der bekannteste S. in Dtl. ist der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) mit Sitz in Wiesbaden, ein unabhängiges wirtschaftswiss. Expertengremium, bestehend aus fünf Personen (»fünf Weise«), die vom Bundespräs. auf Vorschlag der Bundesreg. für fünf Jahre berufen werden; erstmalig im Frühjahr 1964 gebildet. Der S. ist zur Erstellung eines Jahresgutachtens verpflichtet und kann nach eigenem Ermessen Sondergutachten anfertigen; daneben sind spezielle Gutachten auf Anforderung der Bundesreg. möglich. Die Jahresgutachten stellen die gesamtwirtschaftl. Lage und deren absehbare Entwicklung dar. Dabei ist zu untersuchen, wie im Rahmen einer marktwirtschaftl. Ordnung die gesamtwirtschaftl. Ziele gemäß § 1 des Stabilitätsgesetzes gleichzeitig erreicht werden können. Ohne konkrete Empfehlungen für wirtschaftspolit. und soziale Maßnahmen geben zu dürfen, soll der SVR Fehlentwicklungen sowie Möglichkeiten für deren Überwindung aufzeigen. Die Bundesreg. hat in einer Stellungnahme zum jeweiligen Jahresgutachten im Rahmen ihres Jahreswirtschaftsberichts v. a. die wirtschaftspolit. Schlussfolgerungen darzustellen, die sie aus dem Gutachten zieht. - Weitere S. sind z. B. die Monopolkommission und der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen.
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