Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachsenspiegel
Sạchsenspiegel,ältestes und einflussreichstes Rechtsbuch des dt. MA., zw. 1220 und 1235 von dem sächs. Ritter Eike von Repgow in niederdt. Sprache verfasst. Der S. ist eine private Rechtsaufzeichnung, die das bestehende, ungeschriebene, v. a. durch Gerichtsgebrauch überlieferte Gewohnheitsrecht des Sachsenlandes (bes. der elb-ostfäl. Heimat des Verfassers) im Sinne erzieherisch-vorbildhafter Lebensregeln wiedergibt (daher »Spiegel«). Er erlangte bald gesetzesgleiches Ansehen und bildete u. a. die Vorlage zu den oberdt. Rechtsbüchern Deutschenspiegel und Schwabenspiegel. Auf dem S. beruhen das Magdeburger Recht und das gemeine Sachsenrecht.
Literatur:
Koschorreck, W.: Der S. in Bildern. Frankfurt am Main 71993.
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