Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachleistungsrecht
Sachleistungsrecht,die Rechtsvorschriften über die Sachleistungen des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das S. ist v. a. durch das Bundesleistungs-Ges. i. d. F. v. 27. 9. 1961 geregelt. Aufgrund des Ges. können zur Abwehr drohender Gefahren für Staat und Verf.ordnung die Anforderungsbehörden bestimmte Leistungen des Einzelnen verlangen, z.B. Grundstücke und Sachleistungen beanspruchen; hierfür wird eine Entschädigung gewährt. Zum S. gehören auch das Ges. über die Beschränkung von Grundeigentum für die Militärverteidigung (Schutzbereichs-Ges.) vom 7. 12. 1956 und das Landbeschaffungs-Ges. vom 23. 2. 1957. - Auch in Österreich und der Schweiz bestehen entsprechende Vorschriften.
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