Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachleistungen
Sachleistungen,Sozialversicherung: neben Geldleistungen gewährte Naturalleistungen; so wird dem Versicherten z.B. die ärztl. Behandlung kostenfrei gewährt, der Arzt rechnet dann mit der Krankenkasse ab. Die Alternative zum S.-Prinzip ist das Kostenerstattungsprinzip, nach dem der Versicherte zunächst die Kosten einer ärztl. Behandlung übernimmt und später selbst mit der Krankenkasse abrechnet. Das S.-Prinzip gibt es u. a. auch in der sozialen Pflegeversicherung und in der Sozialhilfe.
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