Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Sachenrechtsbereinigungsgesetz,Bundes-Ges. vom 21. 9. 1994, dessen Zweck v. a. die Klärung von Rechtsverhältnissen an Grundstücken ist, die in der DDR von Nutzern bebaut worden sind, welche nicht Grundstückseigentümer waren. An den Gebäuden entstand z. T. getrenntes Eigentumsrecht der Nutzer, z. T. fiel das Gebäudeeigentumsrecht aber auch an die Grundstückseigentümer. Den Ausgangspunkt für die Regelung im S. bilden die Sachverhalte (neben einer Vielzahl weiterer Fälle), bei denen DDR-Bürgern dingl. Nutzungsrechte an Grundstücken eingeräumt wurden, wobei an den Gebäuden, die auf dieser Grundlage errichtet wurden, getrenntes Eigentumsrecht entstand. Die Bereinigung erfolgt so, dass den Nutzern grundsätzlich nach ihrer Wahl Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Verlangt werden kann der Verkauf des Grundstücks im Sinne des Grundbuchs bzw. bei Eigenheimen grundsätzlich eine Fläche von ca. 500 m2 bzw. einer dem Gebäude angemessenen Funktionsfläche zum halben Bodenwert; wahlweise kann auch die Einräumung eines Erbbaurechts zur Hälfte des normalen Erbbauzinses durchgesetzt werden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Sachenrechtsbereinigungsgesetz