Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sachbezüge
Sachbezüge,Arbeitnehmern vom Arbeitgeber überlassene unentgeltl. Leistungen (z. B. freie Wohnung und Verpflegung, Deputate, Gestellung eines Pkw zur privaten Nutzung, Belegschaftsrabatte). Sie zählen zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften und sind bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen. Teilweise gilt eine monatl. Freigrenze von 50 DM. Für bestimmte S. (z. B. Kantinenessen) kann der Arbeitgeber im Rahmen amtl. Sachbezugswerte die entsprechende Lohnsteuer pauschal entrichten.
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