Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sabbatjahr
I Sạbbatjahr, Wirtschaft: als Element eines flexiblen Arbeitszeitmodells die Möglichkeit für Arbeitnehmer, aus persönl. oder berufl. Gründen (z. B. Fortbildung, Langzeiturlaub) von der Arbeit auf mehrere Monate befristet freigestellt zu werden mit Arbeitsplatzgarantie, entweder als unbezahlte oder als bezahlte Freistellung.
II Sạbbatjahr,
im A. T. jedes siebte Jahr, verbunden mit allg. Brache des Ackers (3. Mos. 25) sowie mit Schuldenerlass und Freilassung der israelit. Schuldsklaven (5. Mos. 15). Auf jedes siebte S. soll ein Jobeljahr folgen (Jubeljahr).
I Sạbbatjahr, Wirtschaft: als Element eines flexiblen Arbeitszeitmodells die Möglichkeit für Arbeitnehmer, aus persönl. oder berufl. Gründen (z. B. Fortbildung, Langzeiturlaub) von der Arbeit auf mehrere Monate befristet freigestellt zu werden mit Arbeitsplatzgarantie, entweder als unbezahlte oder als bezahlte Freistellung.
II Sạbbatjahr,
im A. T. jedes siebte Jahr, verbunden mit allg. Brache des Ackers (3. Mos. 25) sowie mit Schuldenerlass und Freilassung der israelit. Schuldsklaven (5. Mos. 15). Auf jedes siebte S. soll ein Jobeljahr folgen (Jubeljahr).