Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Saatgut
Saatgut(Saat), zur Erzeugung von Pflanzen oder zu ihrer Vermehrung vorgesehene Samen und Früchte (gesetzlich auch das Pflanzgut von Kartoffeln und Reben). Gehandeltes S. bestimmter Pflanzenarten (Getreide, Gräser, landwirtsch. Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Hackfrüchte, Reben und eine Reihe von Gemüsearten) bedarf einer amtl. Saatanerkennung.
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