Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
SCHUFA®
SCHUFA®,Kw. für Schutzgemeinschaft für allg. Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der dt. Kreditinst. und anderer Kredit gebender Wirtschaftsunternehmen in Dtl. Es gibt acht SCHUFA-Gesellschaften (die erste wurde 1927 gegr.), die in der BUNDES-SCHUFA (Sitz: Wiesbaden) zusammengeschlossen sind. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben (u. a. über Kreditaufnahme, Leasing- und Mietkaufverträge, Kreditkarten und Girokonten), um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und Kreditnehmer gegen mögl. Überschuldung zu beraten. Um Daten an die SCHUFA übermitteln zu dürfen, fordern Banken z. B. bei der Einrichtung von Girokonten oder bei Kreditverträgen von ihren Kunden eine entsprechende Einwilligungserklärung (SCHUFA-Klausel). Kunden können die über sie gespeicherten Daten bei der SCHUFA abfragen (Eigenauskunft).
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