Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
richterliches Prüfungsrecht
richterliches Prüfungsrecht,das Recht (und die Pflicht) der Gerichte, die Gültigkeit einer von ihnen anzuwendenden Rechtsnorm zu prüfen. Das formelle r. P., das den ordnungsgemäßen Erlass einer Rechtsvorschrift betrifft, steht jedem Gericht zu; das die inhaltl. Gültigkeit betreffende materielle r. P. steht bei Gesetzen grundsätzlich nur den Verfassungsgerichten zu (Art. 100 GG; Normenkontrolle). - In Österreich steht das materielle r. P. von Gesetzen und Verordnungen stets dem Verfassungsgerichtshof zu. In der Schweiz sind Bundesgesetze, genehmigte Staatsverträge usw. dem r. P. entzogen, Verordnungen des Bundesrates werden nur auf ihre Gesetzmäßigkeit hin überprüft.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: richterliches Prüfungsrecht