Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
richterliche Selbstbeschränkung
richterliche Selbstbeschränkung,den Organen der Verfassungsgerichtsbarkeit auferlegter Grundsatz, der es den Gerichten verwehrt, in den von der Verf. geschaffenen Raum freier polit. Gestaltung anderer Verf.organe einzugreifen. Namentlich dürfen die Verf.gerichte ihre Wertvorstellungen nicht gegen diejenigen des Gesetzgebers austauschen, solange und soweit die gesetzgeber. Vorstellungen von der Verf. gedeckt sind.
richterliche Selbstbeschränkung,den Organen der Verfassungsgerichtsbarkeit auferlegter Grundsatz, der es den Gerichten verwehrt, in den von der Verf. geschaffenen Raum freier polit. Gestaltung anderer Verf.organe einzugreifen. Namentlich dürfen die Verf.gerichte ihre Wertvorstellungen nicht gegen diejenigen des Gesetzgebers austauschen, solange und soweit die gesetzgeber. Vorstellungen von der Verf. gedeckt sind.