Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
religiöse Erziehung
religiöse Erziehung,Recht: formende Einwirkung auf Kinder und Jugendliche im Sinne des religiösen Bekenntnisses durch Familie und Schule. In Dtl. und Österreich gilt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. 7. 1921, das die selbstständige Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (Religionsmündigkeit) an die Vollendung des 14. Lebensjahres bindet. Bis dahin entscheidet über die r. E. die Einigung der Erziehungsberechtigten oder, bei ihrem Fehlen, das Vormundschaftsgericht. In der Schweiz tritt Religionsmündigkeit mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein (Art. 49 Bundesverf., 303 ZGB).
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